Berufsbezogene B2-Kurse

Die Berufssprachkurse (BSK) gem. § 45 a AufenthG sind ein Sprachlernangebot für Menschen mit Migrationshintergrund, die ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern wollen. Eine Teilnahmeberechtigung erhalten Sie von der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter, wenn Sie als ausbildungssuchend, arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet sind. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) kann Ihnen eine Teilnahmeberechtigung ausstellen, wenn Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, eine Ausbildung machen oder wenn Sie ein bestimmtes Sprachniveau zur Berufsanerkennung benötigen.

Für die Teilnahme an Berufssprachkursen der Niveaustufe B2 müssen Sie den Integrationskurs abgeschlossen haben und das Sprachniveau B1 erreicht haben.

Das Basismodul B2 besteht aus 400 Stunden Sprachkurs. Im Mittelpunkt steht das Erreichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext. Sie lernen das Vokabular, die Redewendungen und die Grammatik, die Sie brauchen, um sich mit Kolleginnen und Kollegen, Kundinnen und Kunden sowie Vorgesetzten zu verständigen. Außerdem lernen Sie berufliche E-Mails und Briefe zu verfassen oder schriftliche Texte wie Bedienungsanleitungen zu verstehen. Der Kurs schließt mit einer Zertifikatsprüfung von telc ab.

gefördert durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Kosten

  • pro Unterrichtsstunde 2,32€ für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
  • kostenlos für Empfänger von Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe

Für eine Anmeldung benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen

  • Berechtigung / Verpflichtung zur Teilnahme an einem berufsbezogenen Deutschsprachmodul gemäß § 4 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1a/1b der Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFöV) im Original (ausgestellt von der Bundesagentur für Arbeit, vom Jobcenter oder Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ausgestellt)
  • Zertifikat über das Sprachniveau B1
  • Pass / Ausweis
  • Aufenthaltstitel / Visum
  • Anmeldebestätigung (aktuelle Adresse)
  • für Empfänger von Sozialleistungen: aktueller Bescheid über den Bezug von Arbeitslosengeld II (vom Jobcenter) oder Asylbewerberhilfe oder Sozialhilfe

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Montag – Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr / 14:00 bis 17:00 Uhr
Freitag geschlossen