Die Berufssprachkurse (BSK) gem. § 45 a AufenthG sind ein Sprachlernangebot für Menschen mit Migrationshintergrund, die ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern wollen. Eine Teilnahmeberechtigung erhalten Sie von der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter, wenn Sie als ausbildungssuchend, arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet sind. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) kann Ihnen eine Teilnahmeberechtigung ausstellen, wenn Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, eine Ausbildung machen oder wenn Sie ein bestimmtes Sprachniveau zur Berufsanerkennung benötigen.
Für die Teilnahme an Berufssprachkursen der Niveaustufe C1 müssen Sie den Integrationskurs abgeschlossen haben und das Sprachniveau B2 erreicht haben.
Das Basismodul C1 besteht aus 400 Stunden Sprachkurs. Im Mittelpunkt steht das Erreichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext. Sie lernen das Vokabular, die Redewendungen und die Grammatik, die Sie brauchen, um sich mit Kolleginnen und Kollegen, Kundinnen und Kunden sowie Vorgesetzten zu verständigen. Außerdem lernen Sie berufliche E-Mails und Briefe zu verfassen oder schriftliche Texte wie Bedienungsanleitungen zu verstehen. Der Kurs schließt mit einer Zertifikatsprüfung von telc ab.
gefördert durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
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Sie haben einen Migrationshintergrund und möchten Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt steigern?
Montag – Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr / 14:00 bis 17:00 Uhr
Freitag geschlossen